LZA
Die Beantragung der Langzeitarchivierung eines Datensatzes erfolgt durch den Verleger. Die endgültige Entscheidung liegt beim Anbieter der entsprechenden Dienstleistung.
Als wichtigstes Kriterium für die Beantragung der LZA gilt die Zitierung oder Einbettung des Datensatzes in einer durch das Peer-Review-Verfahren herausgegebenen Publikation. In solchen Fällen kann der Autor der Publikation anfordern, dass die zwischen der Publikation und der im LaZAR-Repositorium veröffentlichten Forschungsdaten entstandene Relation in den Forschungsdaten entsprechend bezeichnet wird. Für den Betreiber bedeutet das, dass die Metadaten des betroffenen Datensatzes durch einen neuen Eintrag im Feld Relation ergänzt und für den Datensatz eine Langzeitarchivierung beantragt wird. Nach dem funktionierenden Workflow ist momentan eine E-Mail-Mitteilung des Autors mit dem Betreiber notwendig.