Nutzungsrechte
Name: Nutzungsrechte
Auftreten: 1 = obligatorisch, aber nicht wiederholbar
Definition: Alle rechtlichen Informationen in Bezug auf die Ressource.
Entsprechend der ausgewählten Lizenzbedingung sind folgende Zugangsmöglichkeiten zu den im Repositorium angelegten Objekten vorstellbar:
- Unmittelbarer Abruf des Objekts,
- Bereitstellung des Objekts nur nach schriftlicher Verpflichtung des Endnutzers, die ihm zum Abruf bereitgestellte Datei geheim zu halten und diese keinem Dritten zugänglich zu machen.
- die Betrachtungsmöglichkeit des Objekts an der im Archiv eingerichteten Stelle.
Gestatten Werte und Einschränkungen:
Für Fall 1:
Für Fall 2:
Für Fall 3:
NUR VOR ORT EINSEHBAR